Wir betrachten die Lehre des Buddha als Geschenk und reichen dieses Geschenk gerne ebenfalls als Geschenk weiter. Alle unsere Veranstaltungen, Medien und sonstigen Leistungen bieten wir deshalb kostenlos an, sodass niemand aus finanziellen Gründen darauf verzichten muss.
Der Betrieb des Vereins, des Hauses und der Veranstaltungen erfordern jedoch Finanzmittel, so dass wir uns über jede Spende freuen, die uns hilft, unser Angebot auch in Zukunft fortsetzen zu können.
Anlass für eine Spende kann der Besuch einer Veranstaltung, der Wunsch nach einer regelmäßigen jährlichen oder monatlichen Unterstützung unserer Vereinsziele oder ein Spendenaufruf für ein spezielles Projekt sein.
Für Spenden an die BGH, die wir namentlich zuordnen können, stellen wir am Jahresende eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung aus.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wie hoch ist eine angemessene Spende anlässlich einer Veranstaltung?
Wer gerne auf eine Spendenempfehlung aus Anlass eines Veranstaltungsbesuchs zurückgreifen möchte, dem empfehlen wir:
10 – 20 € anlässlich einer Abendveranstaltung (1-2 Stunden),
20 – 40 € anlässlich einer Halbtagesveranstaltung (3-4 Stunden),
30 – 60 € anlässlich einer Tagesveranstaltung (5-6 Stunden),
50 – 100 € anlässlich einer Wochenendveranstaltung.
Verwendung der Spenden
Spenden ohne besonderen Verwendungszweck werden für den Betrieb des Vereins (Büro usw.), des Hauses (Betriebskosten und Instandhaltung) und der Veranstaltungen (z.B. für Reisekosten und Honorare der Referenten) verwendet.
Spenden mit besonderem Verwendungszweck werden gesondert verbucht und soweit möglich für den genannten Zweck verwendet.
Mönche und Nonnen und viele andere ehrenamtlich Tätige nehmen keine Honorare an. Traditionell gelten jedoch Spenden für Mönche, Nonnen und andere Dharma-Lehrende als spirituell verdienstvoll. Bei Veranstaltungen mit Ordinierten werden daher gerne Essensspenden angeboten. Außerdem werden für Lehrende gegebenenfalls separate Bargeldspenden gesammelt, die den Empfängern direkt zugute kommen und nicht an die BGH gehen.
Spendenmöglichkeit
Unsere Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge und Spenden (Zuwendungen) lautet:
Kontoinhaber: Buddhistische Gesellschaft Hamburg
Bank: Hamburger Sparkasse
IBAN: DE61 2005 0550 1243 1210 58. BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: „Spende“ + Name + Adresse
Spenden an die BGH sind auch über PayPal möglich:
https://paypal.me/BuddhaHamburg
Freigiebigkeit ist in der buddhistischen Überzeugung eine Grundtugend.
Ihre Spende erzeugt Freude bei Ihnen selbst, bei den Menschen in der BGH und bei allen anderen, die Ihre Freigiebigkeit zu schätzen wissen!
Mögen die Spenden allen Wesen zum Wohle gereichen!
Spendenaufruf zum Erhalt des Hauses Beisserstr. 23
Unsere Vereinsaktivitäten tragen wir in einem über 100 Jahre alten Gebäude in der Beisserstraße 23 aus. Darin befinden sich unter anderem zwei kleine Meditations- und Veranstaltungsräume, eine Bibliothek sowie Gästezimmer für Gastlehrer. Zur Erhaltung der Bausubstanz in unserem Stammhaus sind immer wieder Investitionen für Renovierungen und Sanierungen erforderlich, die nur durch Spenden zu bestreiten sind. Absehbar sind z.B. eine Sanierung des Daches und die klimaneutrale Erneuerung der Heizung.
Wir freuen uns über jede zweckgebundene Spende zum Erhalt unseres Stammhauses „Spende zum Erhalt des Hauses“.
Spendenaufruf für ein Buddhistisches Gemeinschaftshaus
In der Vergangenheit konnten die Nachbargrundstücke Beisserstrasse 25 und 27 erworben werden, um die Tätigkeiten und Angebote der Buddhistischen Gesellschaft Hamburg langfristig zu sichern und zu erweitern. Dazu dienten nicht nur das Raumangebot, sondern auch die Mieteinnahmen, die die Vereinsaktivitäten mitfinanzieren.
Die Gebäude können jedoch wegen der schlechten Bausubstanz nicht mehr wirtschaftlich erhalten werden und sollen durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau könnte unter anderem einen zeitgemäßen großen Meditations- und Veranstaltungsraum, eine Erweiterung der umfangreichen Bibliothek und preisgünstigen Wohnraum für Nonnen, Mönche, Studenten und Senioren enthalten.
Dieser Neubau übersteigt jedoch die finanziellen Möglichkeiten der BGH und ermöglicht vielmehr die Einbeziehung anderer buddhistischer Gruppen, Vereine und am Buddhismus interessierter Personen, sowie Förderer, Sponsoren und Spender, um an der Gestaltung eines buddhistischen Gemeinschaftshauses mitzuwirken und zu finanzieren.
Wir bitten um zweckgebundene Spenden für den BGH-Anteil des Neubauvorhabens („Spende für das Buddhistische Gemeinschaftshaus“). Der BGH-Anteil des Buddhistischen Gemeinschaftshauses soll ausschließlich aus entsprechend zweckgebundenen Spenden und daraus resultierenden Erträgen finanziert werden und nicht aus den allgemeinen Spenden und Mitgliedsbeiträgen.